Vermögensschutz
Vor wem sollte ich mein Vermögen schützen ?
- Vor dem Zugriff des Sozialamtes !
Warum ?
- Jeder 5. hat Pflegebedürftige in seiner Familie
- Jeder 2. Mann wird pflegebedürftig, bei Frauen sind es 3 von 4.
Pflege macht arm !
- Reichen Einnahmen und Vermögen im Alter aus - neben der gesetzlichen Pflegeversicherung- um die Pflegekosten zu finanzieren?
- Mit Hilfe unserer Pflege-Analyse können Sie das hier feststellen.
Wenn nicht, finanziert das Sozialamt vor und holt sich das verauslagte Geld von der „Familie“ zurück.
Ein Beispiel:
Ein Ehepartner muss ins Pflegeheim. Der andere Ehepartner verfügt nur über geringe Renteneinkünfte, die zur Lebenssicherung nicht ausreichen. Ein Antrag beim Sozialamt auf Unterstützung wird gestellt. Das Sozialamt greift nach Vorleistung auf das Einkommen unterhaltspflichtiger Kinder zurück.
Ist Wohneigentum vorhanden, veranlasst das Sozialamt die Eintragung einer Wertsicherungshypothek im Grundbuch.
Wenn Sie Ihr im Laufe Ihres Lebens aufgebautes Vermögen z.B. vererben möchten, sollten Sie es mit einer privaten Pflegeversicherung absichern.